Fördersystematik
Richtlinien werden an die Zielsetzungen der Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030 sowie sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst und gezielt auf die Anforderungen der Branche ausgerichtet.
Leitprojekt
Handlungsfeld 10
Zielgerichtete Förderung und nachhaltige Investitionen stärken Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Tourismus.
Die Finanzierung basiert auf kommunalen Haushaltsmitteln, Fördermitteln, eigenen Geschäftseinnahmen touristischer Organisationen und v.a. auch privaten Investitionen. Dabei ist zwischen anlassgebundenen Fördermitteln und der dauerhaften Finanzierung der touristischen Aufgaben und Strukturen zu unterscheiden.
Für die dauerhafte Finanzierung wurden in den vergangenen Jahren mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG SH) und der Möglichkeit zur Anerkennung als Tourismusort eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit geschaffen. So können auch nicht als Kur- und Erholungsort prädikatisierten Orten eine adäquate Tourismusfinanzierung aufbauen. Jedoch sieht das KAG SH bislang keine praktikable Möglichkeit zur Herstellung einheitlicher Erhebungsgebiete auf Ebene der interkommunalen LTOs vor.
In anderen Bundesländern wird die Einführung eines Tourismusgesetzes nach österreichischem Vorbild diskutiert. Dieses sollte auch für Schleswig-Holstein geprüft werden.
Gerade die oftmals mit Förderung ausgelösten und unterstützten Investitionen in die touristische Infrastruktur waren in den letzten Jahren ausschlaggebend für die erfolgreiche Entwicklung des Landes. Fördermittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, ohne die viele touristische Impulsinvestitionen der Kommunen der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen wären, gilt es daher auch künftig zu sichern.
Um eine leistungsfähige, wertschöpfungsstarke Betriebsstruktur in Gastgewerbe, Freizeit und Kultur, Einzelhandel und Gewerbe zu halten und weiterzuentwickeln, gilt es darüber hinaus, auch betriebliche Förderung in den Bereichen Infrastruktur, Unternehmertum, Innovation und digitalen Kompetenzen vorzunehmen.
Förderinstrumente sollten flexibel ausgestaltet und wo immer möglich konsequent an der Tourismusstrategie des Landes ausgerichtet werden.
Richtlinien werden an die Zielsetzungen der Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030 sowie sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst und gezielt auf die Anforderungen der Branche ausgerichtet.
Leitprojekt
Der Leitfaden soll Kommunen bei der rechtssicheren und nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben unterstützen
Leitprojekt