Tourismusfinanzierung
Für die dauerhafte Finanzierung wurden in den vergangenen Jahren mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG SH) und der Möglichkeit zur Anerkennung als Tourismusort eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit geschaffen. So können auch nicht als Kur- und Erholungsort prädikatisierten Orten eine adäquate Tourismusfinanzierung aufbauen. Jedoch sieht das KAG SH bislang keine praktikable Möglichkeit zur Herstellung einheitlicher Erhebungsgebiete auf Ebene der interkommunalen LTOs vor.
In anderen Bundesländern wird die Einführung eines Tourismusgesetzes nach österreichischem Vorbild diskutiert. Dieses sollte auch für Schleswig-Holstein geprüft werden.
Tourismusförderung
Fördermittel von Land, Bund und EU waren maßgeblich für die positive Infrastrukturentwicklung der vergangenen Jahre und bleiben zentral. Daneben sind betriebliche Förderungen in Infrastruktur, Unternehmertum, Innovation und digitaler Kompetenz notwendig, um wettbewerbsfähige Strukturen in Gastgewerbe, Freizeit, Kultur und Handel zu sichern.
Förderinstrumente sollten flexibel ausgestaltet und wo immer möglich konsequent an der Tourismusstrategie des Landes ausgerichtet werden.